JPEGs und die Regulierung der technischen Reproduzierbarkeit

Digitale Reproduktion einer Variante des Internet-‚Memes‘ Crasher Squirrel, das ein Mash-Up zweiter digitaler Bildreproduktionen darstellt, die wiederum… (Quelle: http://i1.kym-cdn.com/photos/images/facebook/000/008/676/moon-landing-crasher-squirrel-22124-1250268127-25.jpg)

Fotografie ist von jeher unter anderem über die technische Reproduzierbarkeit ihrer Bilder definiert worden. So hat Roland Barthes in Die helle Kammer treffend als eine mediumspezifische Paradoxie ausbuchstabiert, dass die Fotografie unendlich zu reproduzieren vermöge, was nur einmal stattgefunden habe. Verantwortlich für die Reproduzierbarkeit ist die Verdoppelung der fotografischen Abbildung im Negativ-Positiv-Verfahren: Für die Einmaligkeit einer Fotografie steht das Negativ ein, das auf eine bestimmte Raum-Zeit-Konstellation in der Wirklichkeit referiert; das Negativ kann dann jedoch seinerseits zur Grundlage einer mehr oder weniger unbegrenzten Anzahl von Abzügen werden, die wiederum auf fotografischem Wege von ihm gewonnen werden. Zumindest seit es Glasnegative gibt, also ca. ab 1850, können fotografische Aufnahmen daher in hohen Auflagen kursieren. Es bestanden freilich auch Möglichkeiten Bilder zu vervielfältigen, ohne über das Negativ zu verfügen. Fotopiraterie sah im 19. Jahrhundert so aus, dass man einfach einen Abzug abfotografierte und so ein entsprechendes Negativ gewinnen konnte, zwar mit etwas schlechterer Auflösung, aber ebensogut reproduzierbar. Solange die Bilder sich materialisieren mussten, um verkauft zu werden, bot das Urheberrecht den Inhabern allerdings einen guten Schutz gegen unerlaubte Vervielfältigung. Aus eben diesem Grund waren es gerade die kommerziellen Anbieter von Fotografie, die daran interessierte waren, dass die Fotografie zur Kunst erklärt werde, um unter den Schutz des Urheberrechts zu fallen.

Die Digitalisierung der Fotografie hat die Negativ-Positiv-Differenz aufgehoben und an ihre Stelle die Differenz Datensatz-Display gesetzt. Vervielfältigung sieht nun so aus, dass derselbe Datensatz wieder und wieder angezeigt oder ausgedruckt werden kann. Zugleich ist aber auch dieser selbst unendlich oft reproduzierbar, sodass sich die Einmaligkeit des Negativs in eine Multiplizität desselben Datensatzes auflöst. Auch bei der Reproduktion eines Datensatzes können Verluste entstehen, je nach dem dabei angewandten Verfahren der Datenkompression sind diese aber praktisch vernachlässigbar. Auch wenn sich die technischen Verfahren geändert haben mögen, bleibt Reproduzierbarkeit also ein Element fotografischer Praktiken.

Reproduzierbarkeit ist freilich ein Kennzeichen aller digitalen Daten. Dass im Sinne des Urheberrechts nicht jede Aneignung von digitalen Daten rechtens ist, hat die Aktivität des Kopierens kaum regulieren können. Daher sind die großen Anbieter aus der Unterhaltungsindustrie – freilich mit beschränktem Erfolg – dazu übergegangen den urheberrechtlichen Schutz im Sinne des Digital Rights Management in die Dateien selbst einzuschreiben, so dass sich diese nur noch mit – illegalen – technischen Kniffen reproduzieren lassen. An der Fotografie sind entsprechende Initiativen bislang größtenteils vorbeigegangen. Diese Vernachlässigung dürfte wohl daran liegen, dass die Ökonomie der Fotografie im Vergleich zu der Produktion von Computerprogrammen, Filmen oder Musik eher anarchisch strukturiert ist und nur bei einem Bruchteil der online verfügbaren Fotografien kommerzielle Interessen berührt werden. Die meisten User des Social Web teilen ihr Copyright daher nicht nur – bewusst oder unbewusst – mit den Plattformen, auf denen sie ihre Bilder hochladen, sondern ermöglichen auch der Vielzahl anderer User, die ihre Bilder ansehen können, diese herunterzuladen und sich somit den Datensatz anzueignen. Die kommerziellen Anbieter behelfen sich damit, dass sie in ihren Datenbanken nur datenarme Versionen online stellen oder ihre Bilder mit Wasserzeichen sichern. Wenn die Kunden diese Bilder aber im Internet veröffentlichen, sind die Dateien wieder ungeschützt und frei reproduzierbar.

Weitere Variante des Crasher Squirrel-‚Memes‘ (Quelle: http://ec.mashable.com/wp-content/uploads/2009/08/serving-country.jpg)

Dieser Zustand könnte sich nun ändern. Das JPEG-Format ist der Standard, in dem der größte Teil der digitalen Bilder – mehrere Milliarden täglich – abgespeichert und gegebenenfalls auch online gestellt werden. Insofern ist die Kopierbarkeit von JPEG-Dateien auch das Fundament für die so lebendige Online-Kultur des Teilens und Bearbeitens von Fotografien. JPEG steht für Joint Photographic Experts Group. Eben diese Gruppe, so konnte man letzte Woche in der Süddeutschen Zeitung lesen, hat sich nun zusammengesetzt und das unbegrenzte Tauschen als ein Problem (neben anderen) identifiziert, das es durch eine Modifikation des Formats zu beheben gelte. Die Unmöglichkeit die Bilddatei direkt mit Copyright-Informationen zu versehen, die das Kopieren, Anzeigen und Bearbeiten von Bilddateien einschränken können, wird dort als Einschränkung der Bilderzirkulation thematisiert: „Currently“, so heißt es in einer Pressemitteilung der Gruppe, „these concerns are not well addressed and an inhibiting factor in the further proliferation of digital content distribution.“ Die Klage, dass der fehlende Schutz das Verbreiten von Bildern behindere, trifft vermutlich vor allem für kommerziell interessierte Anbieter zu. Aber natürlich besteht auch ein Interesse von Privatpersonen, dass nicht irgendjemand, mit dem man Bilder teilt, diese in unerwünschter Form in Umlauf bringt. Aufsehenerregend waren hier vor allem Fälle des Revenge Porn, einer im wahrsten Sinne des Wortes unanständigen Praxis, bei der während einer Liebesbeziehung getauschte erotische Bilder nach der Trennung als Rache auf entsprechenden Websites publik gemacht wurden. Der Erfolg der App Snapchat belegt weiterhin, dass ein Interesse daran besteht Bilder anderen zu zeigen, ohne sie diesen dauerhaft zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinn soll auch die gezielte Kontrolle der mit den Bildern verbundenen Metadaten Teil der JPEG-Reform werden, um zu erlauben, private Daten wie Geotags zu löschen, zugleich aber Autorschaft so zu reklamieren, dass sie nicht einfach von der Bilddatei entfernt werden kann.

Andere Praktiken der Bildaneignung, wie die beliebten Internet-‚Memes‘, bei denen Bilder nicht nur kopiert, sondern transformiert und bearbeitet werden, um ihnen neue Bedeutung zu verleihen und zu aktuellen Themen Stellung zu beziehen, würden erschwert. Man müsste die Bildurheber erst einmal um Erlaubnis fragen, obwohl Bildzitate in bestimmtem Umfang eigentlich erlaubt seien. Auch könnten Fotografien auch nicht mehr ohne weiteres zu Pinterest-Alben zusammengestellt werden. Usw. usf. Kurz: Das Tauschen und unbeschränkte Zirkulieren wäre nicht mehr der Normalfall, auf den sich jeder einlassen muss, der Bilder online stellt, sondern etwas, das von Fall zu Fall zu entscheiden ist. Die unbeschränkte Verfügbarmachung von Bildern wäre dann also ein gezielter Akt. Dass dies letztlich die Zirkulation von Bildern und die Produktionen vielfältiger Formen von Inhalten eher einschränken als fördern würde, liegt auf der Hand. Diese Einschränkung, die eine Zeit der heißgelaufenen Reproduktion beenden könnte, würde im Verhältnis von Fotografie und Reproduzierbarkeit ein neues Kapitel aufschlagen, in dem die gesellschaftliche Regulation der Reproduktion dieses Mal in Technik umgeschrieben wird.

Der Fall der JPEG-Reform bringt wieder einmal die oft vergessenen technischen Voraussetzungen kultureller Praxis in Erinnerung. Sie werden dann sichtbar, wenn der gewohnte Umgang mit den Medien gestört und herausgefordert wird. Andererseits zeigt die Debatte jedoch auf, dass sich die Technik nicht in einem luftleeren Raum bewegt, sondern sich im Kontext institutioneller und machtvoller Netzwerke formt. Im Ping-Pong zwischen Technik, gesellschaftlicher Normierung und Nutzung wäre es dann interessant zu beobachten, welche Praktiken die User in Anschlag bringen, um die Bilderzirkulation wieder in ihre Richtungen umzulenken. Die entsprechende Form der Veränderung des JPEG-Formats wäre in jedem Fall eine Herausforderung für die aktuelle Online-Sharing-Kultur. Und mit Sicherheit auch für die medienwissenschaftliche Beforschung der digitalen Fotografie, der es vermutlich erschwert würde ihren Gegenstand auch nur zu Gesicht zu bekommen, von einer Dokumentation der flüchtigen Bildkonstellationen und Zusammenhänge gar nicht zu sprechen.

Momentan ist das allerdings noch Zukunftsmusik, denn es handelt sich angeblich erst um Denkanstöße und erste Problemanzeigen, die noch diskutiert werden. Man sollte diese Entwicklungen daher im Blick behalten, sich nicht nur als FotografieforscherIn, sondern auch als UserIn, auf der Website des JPEG-Komitees über den Stand der Dinge informieren und gegebenenfalls auch in die Debatten einbringen.

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