
Fotografie ist von jeher unter anderem über die technische Reproduzierbarkeit ihrer Bilder definiert worden. So hat Roland Barthes in Die helle Kammer treffend als eine mediumspezifische Paradoxie ausbuchstabiert, dass die Fotografie unendlich zu reproduzieren vermöge, was nur einmal stattgefunden habe. Verantwortlich für die Reproduzierbarkeit ist die Verdoppelung der fotografischen Abbildung im Negativ-Positiv-Verfahren: Für die Einmaligkeit einer Fotografie steht das Negativ ein, das auf eine bestimmte Raum-Zeit-Konstellation in der Wirklichkeit referiert; das Negativ kann dann jedoch seinerseits zur Grundlage einer mehr oder weniger unbegrenzten Anzahl von Abzügen werden, die wiederum auf fotografischem Wege von ihm gewonnen werden. Zumindest seit es Glasnegative gibt, also ca. ab 1850, können fotografische Aufnahmen daher in hohen Auflagen kursieren. Es bestanden freilich auch Möglichkeiten Bilder zu vervielfältigen, ohne über das Negativ zu verfügen. Fotopiraterie sah im 19. Jahrhundert so aus, dass man einfach einen Abzug abfotografierte und so ein entsprechendes Negativ gewinnen konnte, zwar mit etwas schlechterer Auflösung, aber ebensogut reproduzierbar. Solange die Bilder sich materialisieren mussten, um verkauft zu werden, bot das Urheberrecht den Inhabern allerdings einen guten Schutz gegen unerlaubte Vervielfältigung. Aus eben diesem Grund waren es gerade die kommerziellen Anbieter von Fotografie, die daran interessierte waren, dass die Fotografie zur Kunst erklärt werde, um unter den Schutz des Urheberrechts zu fallen.
Die Digitalisierung der Fotografie hat die Negativ-Positiv-Differenz aufgehoben und an ihre Stelle die Differenz Datensatz-Display gesetzt. Vervielfältigung sieht nun so aus, dass derselbe Datensatz wieder und wieder angezeigt oder ausgedruckt werden kann. Zugleich ist aber auch dieser selbst unendlich oft reproduzierbar, sodass sich die Einmaligkeit des Negativs in eine Multiplizität desselben Datensatzes auflöst. Auch bei der Reproduktion eines Datensatzes